Und jährlich grüßt der Zahnersatz denn pünktlich zum Jahreswechsel häuften sie sich wieder – die Nachrichten in Funk, Fernsehen und Printmedien, was zum 1. Januar 2012 alles neu, gesetzlich anders geregelt und vor allem teurer werde. Strom- und Gaspreise zum Beispiel steigen, ebenso die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung, auch ein gefühlter Klassiker der prominenten Preiserhöhungen tummelt sich wieder auf der Liste.
Ob Zahnimplantate oder Zahnprothesen – ab sofort müssen Betroffene tiefer in die Tasche greifen. Schuld diesmal ist die neue und vom Gesetzgeber forcierte Gebührenordnung für Zahnärzte, kurz GOZ genannt, die die Honorare für Deutschlands Dentisten neu strukturiert oder besser gesagt: erhöht. Immerhin wurde die GOZ – man glaubt es kaum – seit 1988 (!) nicht mehr angetastet. Dreiundzwanzig Jahre, in denen sich zugegebenermaßen auf dem Gebiet von Zahnmedizin, Zahntechnik und Zahnimplantat viel getan hat.
Die Änderung der Gebührenordnung entstand also nicht nur mit dem Gedanken des Honorarzuwachses von insgesamt wohl sechs Prozent für die etwa 65.000 deutschen Zahnärzte, sondern auch vor dem Hintergrund, endlich moderne Behandlungsmethoden, wie die Implantologie, zu berücksichtigen und in der GOZ zu verankern. Genau diese Behandlungen sind es nämlich, die eben nicht durch die Regelversorgung bzw. den Fixbetrag der Krankenkassen abgedeckt sind und deren Kosten von nun an über die neue GOZ abgerechnet werden.
- Siehe: Zahnzusatzversicherungen als Allheilmittel zum Zahnersatz sparen?
Zahnersatz immer schon im Fokus der Gesundheitsreformen: Ein Überblick
Für Patienten mit Zahnersatzversorgung gilt daher: sie müssen durch die neuen Zahnarzthonorare stärker an ihr Erspartes, wenn sie beispielsweise hochwertige Zahnimplantate wollen, die nicht durch den festen Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt sind.
Die Preissteigerung gilt auch für Patienten der Privatversicherung, die ohnehin über die GOZ abgerechnet werden.
Die neue Regelung reiht sich ein in die wechselvolle Geschichte zahlreicher Reformen des Gesundheitssystems in Deutschland, die immer wieder auch den Zahnersatz betrafen und betreffen, zumeist indem Versicherungsleistungen gekürzt oder Zuzahlungen für die Versicherten geändert wurden. Während in den ersten Jahren der jungen Bundesrepublik Windstille – vielleicht die sprichwörtliche Ruhe vor dem Sturm – rund um sogenannte Gesundheitsreformen herrschte, ging es ab 1976 fast Schlag auf Schlag.
Immer mittendrin in der Debatte
Im sogenannten Kostendämpfungsgesetz von 1977 beerdigte man die bis dato bestehende Obergrenze für Eigenbeteiligung bei Zahnersatz – damals stolze 500 DM.
Damit war die erste Hürde für steigende Preise und wachsende Zuzahlungen für Patienten gefallen. Dem Startschuss folgte das Haushaltsbegleitgesetz des Jahres 1983, in dem die Selbstbeteiligung für Patienten gesetzlich verpflichtend zwischen 40 und 50 Prozent für die Kosten des Zahnersatzes verankert wurde. 1996 dann fällt der gesetzlich festgelegte Zuschuss der Krankenkassen für alle Bürger, die nach dem 31. Dezember 1978 geboren wurden. Diese Streichung wurde erst 1999 wieder aufgehoben. Seit 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch einen festen Zuschuss – egal, ob man sich gemeinsam mit seinem Zahnarzt am Ende für eine lose Zahnprothese oder operativ eingepflanzte Zahnimplantate entscheidet.
Zahnersatz 2012: vom HKP bis zu alternativen Wegen zu guten Zahnimplantaten
Der Zahnarzt erstellt einen sogenannten Heil- und Kostenplan (HKP) mit der geplanten zahntechnischen Versorgung und den geschätzten Kosten.
Der Patient kann also frühzeitig einsehen, welche Kosten auf ihn zukommen und gegebenenfalls eine Zweitmeinung bzw. ein „Zweitangebot“ eines anderen Zahnarztes einholen. Aufgrund der steigenden Kosten für Patienten, gerade bei einer Entscheidung für hochwertigere Zahnimplantate jenseits der Regelversorgung, liegen Modelle wie die frühzeitige Zahnzusatzversicherung oder Zahnersatz aus dem Ausland inzwischen voll im Trend. Auch das sogenannte Bonusheft, das den regelmäßigen Zahnarztbesuch nachweist und mit dem sich der Zuschuss der Krankenversicherung um 10 oder 15 Prozent erhöhen lässt, wirkt nach wie vor.
Es zeigt sich: an der „Schraube“ Zahnersatz drehte der Gesetzgeber mit Einsetzen der Gesundheitsreformen Mitte der 1970-er Jahre immer wieder gerne. Die Neuerungen auf dem Gebiet des Zahnimplantate gingen also fast naturgesetzlich einher mit der Frage, wie die fortschrittlichen und damit zwangsläufig kostspieligen Methoden, denn bezahlt werden sollten und könnten. Die neue Edition der GUZ mit Beginn des jetzigen Jahres 2012 ist nur ein weiterer Schritt auf diesem Weg, der für Patienten leider einmal mehr mit einer Preiserhöhung einhergeht.